Berlin. LuraTech, ein Unternehmen der Foxit Software-Gruppe, ist in diesem Jahr erneut ein zentraler Impulsgeber der PDF Days Europe. Diese finden vom 14. bis 15. Juni in Berlin statt und werden von der PDF Association organisiert. LuraTech wird sich als Gründungs- sowie Vorstandsmitglied des internationalen Verbandes an der Veranstaltung mit hochkarätigen Vorträgen und Workshops beteiligen. Darüber hinaus ist ein Team aus Geschäftsleitung, Entwicklern und Support-Spezialisten vor Ort und steht Besuchern für Fragen zur Verfügung.
Um SAP-Anwendern die Verarbeitung und Vorteile von ZUGFeRD zu ermöglichen, haben LuraTech und die LS GmbH gemeinsam eine Lösung entwickelt, die sowohl die Verarbeitung von Eingangsrechnungen in SAP als auch das Erstellen von PDF/A-3 Ausgangsrechnungen ermöglicht. Auch die Gebr. Westhoff GmbH & Co. KG erstellt seit Dezember 2014 ihre Ausgangsrechnungen nach dem ZUGFeRD-Datenmodell und dient als beispielhafter Anwender.
Berlin/Hannover. Die callas software GmbH zeigt während der CeBIT 2016 vom 14. bis 18. März im ECM Solutions Park (Halle 3, Stand B17) anhand unterschiedlicher Anwendungsszenarien, wie Unternehmen ihre Digitalisierungsstrategie auf Basis von PDF/A mit pdfaPilot umsetzen können. Dabei stehen die langfristige Reproduzierbarkeit digitaler Dateien, der elektronische und damit papierlose Rechnungsaustausch auf Basis des ZUGFeRD-Modells sowie die hybride Aktenhaltung im Vordergrund.
Seitdem 2012 das Forum für elektronische Rechnungen Deutschland (FeRD) die ZUGFeRD-Initiative gestartet hat, sind mittlerweile viele Pilotprojekte in konkrete Anwendungsfälle gemündet. Die explizite Nennung des ZUGFeRD-Datenmodells in den neuen Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) dürfte dessen Einsatz weiter forcieren.
Ziel dieses Leitfadens ist es, einerseits die Vorschriften darzustellen, welche sowohl für die Papierrechnung als auch für die E-Rechnung gelten und andererseits die formatabhängigen Sondervorschriften der E-Rechnung in den Bereichen Übermittlung, Zustimmung zur E-Rechnung, Rechnungsberichtigung und Aufbewahrung genauer zu beleuchten.
Unter dem Motto “ZUGFeRD lässt keinen zurück” ist der 4. FeRD-Newletter / Oktober 2015 erschienen.
Rechnungstausch im Galopp: Elektronischer Rechnungstausch auf Basis von ZUGFeRD