
TR RESISCAN verbietet das verlustbehaftete JBIG2-Verfahren für rechtlich relevante Inhalte
Das BSI hat Verfahren, die zur Bildkompression die sog. Pattern Matching & Substitution – Vorgehensweise nutzen, im Sinne der Rechtskonformität untersagt. Diese Regelung ist seit dem 16.03.2015 gültig und wird mit dem nächsten Release in die Technische Richtlinie BSI TR-03138 aufgenommen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zivile obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist.
Ohne sich direkt auf JBIG2 zu beziehen, hat das BSI Verfahren, die zur Bildkompression die sog. Pattern Matching & Substitution - Vorgehensweise nutzen, im Sinne der Rechtskonformität untersagt. Auch das verwandte Soft Pattern Matching darf nicht eingesetzt werden.
Diese Regelung ist seit dem 16.03.2015 gültig und wird mit dem nächsten Release in die Technische Richtlinie BSI TR-03138 aufgenommen. Sie ist über alle deutschen Bundesstellen bindend. Inwieweit Firmen, die mit diesen Bundesstellen zusammenarbeiten, mit davon betroffen sind, bleibt abzuwarten.
KOST - die Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen - hat kürzlich eine ähnliche Regelung für das Dokumenten-Management der Schweizer Behörden erlassen.