TR RESISCAN verbietet das verlustbehaftete JBIG2-Verfahren für rechtlich relevante Inhalte

Matthias obtained his degree in computer science in 1985 and possess comprehensive IT knowledge and experience dealing with the use of PDF format. Following his studies he was employed as a software developer, moving in 1990 to marketing for the Software AG. From 2000 to 2005 he led an international sales … Read more
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die zivile obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist.
Ohne sich direkt auf JBIG2 zu beziehen, hat das BSI Verfahren, die zur Bildkompression die sog. Pattern Matching & Substitution - Vorgehensweise nutzen, im Sinne der Rechtskonformität untersagt. Auch das verwandte Soft Pattern Matching darf nicht eingesetzt werden.
Diese Regelung ist seit dem 16.03.2015 gültig und wird mit dem nächsten Release in die Technische Richtlinie BSI TR-03138 aufgenommen. Sie ist über alle deutschen Bundesstellen bindend. Inwieweit Firmen, die mit diesen Bundesstellen zusammenarbeiten, mit davon betroffen sind, bleibt abzuwarten.
KOST - die Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen - hat kürzlich eine ähnliche Regelung für das Dokumenten-Management der Schweizer Behörden erlassen.